Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Diese Liste mit häufig gestellten Fragen richtet sich an Studierende im B.Sc. Mathematik/Wirtschaftsmathematik und M.Sc. Mathematik. Für andere Studiengänge wenden Sie sich bitte an die zuständigen Fachstudienberatungen und Prüfungsausschüsse.
Wer ist Ansprechperson für das Mentoren-Programm?
Zu Beginn des Studiums werden Sie einer Mentorengruppe und damit einer Ansprechperson zugeteilt. Sollten Sie aufgrund eines Wechsels des Studiengangs oder anderen Umständen keiner Ansprechperson zugeteilt worden sein, wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpersonen:
- Studiengang B.Sc. Mathematik: Prof. Dr. S. Orlik
- Studiengang B.Sc. Wirtschaftsmathematik: Prof. Dr. K. Klamroth
- Studiengang Kombi-BA Mathematik: Prof. Dr. B. Farkas
- Studiengang B.Sc. Applied Science: Prof. Dr. B. Lang
Wie funktioniert die Anrechnung von Vorlesungen/Modulen aus anderen Studiengängen?
Das Formular für die Anrechnung von Vorlesungen oder Modulen aus einem anderen Studiengang innerhalb des deutschen Hochschulraumes finden Sie auf der ZPA-Webseite. Für die Anrechnung wenden Sie sich an Dr. H. Herrmann. Zeugnisse/Notenblätter müssen im Original oder als beglaubigte Kopien vorgelegt werden, zudem werden die Vorlesungsbeschreibungen/Modulhandbücher benötigt. Die Anrechnung von Vorlesungen außerhalb des deutschen Hochschulraumes erfolgt über das Akademische Auslandsamt.
Wer ist Ansprechperson für ein Auslandsemester?
Zur Planung eines Auslandsemesters kontaktieren Sie bitte frühzeitig Prof. M. Ehrhardt. Die Auswahl der passenden Lehrveranstaltungen und die damit nötigen Abklärungen können einige Zeit in Anspruch nehmen. Erst nach Abschluss des Learning Agreements können Sie Ihr Auslandsemester antreten. Nach der Rückkehr erfolgt die endgültige Beurteilung und Anrechnung durch den Prüfungsausschuss. Das ganze Verfahren ist im diesem Prozessablauf beschreiben. Weitere nicht fachspezische Informationen finden Sie auf dieser Webseite.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich ein externes Praktikum absolvieren möchte?
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Webseite der Arbeitsgruppe Numerische Mathematik:
http://acm.uni-wuppertal.de/de/studium-lehre/pruefungen-und-praktika/.
Lesen Sie auch die Beschreibung der verschiedenen Praktika im Modulhandbuch. Beachten Sie, dass Sie im Bachelor Wirtschaftsmathematik bei einem externen Praktikum ohne programmiertechnische Umsetzung von Methoden der Wirtschaftsmathematik zusätzlich ein entsprechendes Programmierpraktikum "Praktikum zur Angewandten Mathematik" an der Uni belegen müssen.
Ansprechperson bei weiteren Fragen ist der Modulverantwortliche für das Modul "Praktika Wirtschaftsmathematik" (S.WMPrak), Prof. Dr. M. Günther.
Unter welchen Voraussetzungen wird man zum Masterstudium Mathematik zugelassen?
Informationen finden sich auf der Seite Masterstudium Mathematik: Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren.
Ist eine Zulassung zum Masterstudium vor Abschluss des Bachelors möglich?
Siehe dazu: Masterstudium Mathematik: Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren.
Wie funktioniert die Anrechnung von Übungsleitungen für das Modul "Vermittlung und Unterricht" im Master?
Füllen Sie das entsprechende Anrechnungsformular aus und legen Sie die Bestätigungen der zuständigen Dozenten bei, bei welchen Sie die zwei Übungen geleitet haben. Aufgrund der Anforderungen des Modulhandbuchs muss es sich um Lehrveranstaltungen der Fachgruppe Mathematik und Informatik in Bachelorstudiengängen handeln und auch die Korrektur schriftlicher Ausarbeitungen umfassen. Nicht anrechenbar sind also insbesondere Vorkurse, und ein Mathe-Werkstatt-Tutorium kann nur angerechnet werden, wenn auch noch eine Übungsleitung angerechnet wird, bei der die Korrektur schriftlicher Ausarbeitungen erfolgt ist.
Weshalb und wie kann ich mich in ein Fachsemester einstufen lassen?
Die Einstufung in ein Fachsemester ist nur notwendig, wenn Sie während des Studiums den Studiengang oder die Universität gewechselt haben und vorher erbrachte Leistungen in Ihrem aktuellen Studiengang angerechnet haben. Das entsprechende Formular finden Sie auf der ZPA-Webseite. Für die Einstufung wenden Sie sich an Dr. H. Herrmann.
Können Bachelor-Vorlesungen im Master angerechnet werden?
Nein, das ist grundsätzlich nicht möglich. Die Prüfungsordnung sieht nur folgende Ausnahmen vor: Bei Wahl der Studienrichtung Mathematik in Industrie und Dienstleistungen ist im Erweiterungsbereich mindestens ein Modul aus den Fächern Algebra/Geometrie, Analysis oder Topologie zu wählen. Dabei kann auch eines der Module "Analysis auf Mannigfaltigkeiten", "Weiterführung Analysis: Komplexe Analysis", "Weiterführung Analysis: Funktionalanalysis" oder "Differentialgleichungen" gewählt werden, sofern es nicht schon im vorangegangenen Bachelorstudiengang studiert wurde.